Krankengymnastik

Die Physiotherapie (Krankengymnastik) ist eine Therapieform, die Bewegung zu Heilungszwecken bei Funktionsstörungen der Bewegungsorgane, der inneren Organe und des Nervensystems nutzt. Bis 1994 wurde der veraltete Begriff “Krankengymnastik” benutzt, aber durch eine Änderung des Berufsrechts wurde der international übliche Begriff “Physiotherapie” auch in Deutschland eingeführt.

Im Alltag wird trotzdem noch oft der Begriff Krankengymnastik verwendet. Als Hauptziel der Physiotherapie (Krankengymnastik) steht die Erhaltung der Bewegungs- und Funktionsfähigkeit des Körpers.

Krankengymnastik ist angezeigt bei:

Krankengymnastik fällt unter den Sammelbegriff der Heilmittel und kann nur zu Lasten der Krankenkasse von einem Arzt verordnet werden , wenn sie notwendig ist:

  • angeborenen und degenerativen Veränderungen der Strukturen des Haltungs- und Bewegungsapparates.
  • Vor- und Nachbehandlung von operativen Eingriffen.
  • bei traumatisch, entzündlich und funktionell bedingten Bewegungsstö
  • bei zentral (cerebral und spinal) bedingten Bewegungsstörungen,
  • bei peripheren Lähmungen und bei atrophischen und dystrophischen Muskelveränderungen

Nach der krankenymnastischen Befunderhebung, legt der Therapeut mit dem Patienten gemeinsam unter Berücksichtigung des ärztlichen Auftrags das Behandlungsziel fest. Das Therapieziel ist nur im Zusammenwirken mit dem Patienten erreichbar. Die Krankengymnastik schöpft aus einer Vielzahl von aktiven und passiven Techniken. Hilfsmittel wie, Kleingeräte, Schlingentisch, Zugapparate oder med. Gerätetraining kommen zum Einsatz. Bewegungsaufträge für den Patienten im Alltag und bei der Arbeit, sowie eine gründliche Aufklärung der Krankheit kommen hinzu.

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