Hinweise von A-Z

Sie haben Fragen zu Ihrem ersten Termin?

Hier finden Sie die Antworten auf Ihre ersten Fragen.

Ihr Wohlbefinden steht bei uns an erster Stelle. Unser Ziel ist eine nachhaltige Verbesserung Ihrer Gesundheit durch gezielte physiotherapeutische Behandlungen. Wir begleiten Sie so lange, wie Sie uns brauchen – für langfristige Erfolge. Schon vor Ihrem ersten Termin unterstützen wir Sie dabei, alle wichtigen Fragen zu klären. Finden Sie auf unserer Website nicht die gewünschte Antwort? Zögern Sie nicht, uns einfach anzurufen! Wir sind jederzeit für Sie da.

A wie Anmeldung

So können Sie Ihren Termin bei uns vereinbaren:

Telefonisch:
Um Ihren Termin telefonisch zu vereinbaren, benötigen wir folgende Informationen:

  • Ihren Namen und Ihre Telefonnummer
  • Ob Sie bereits Patient bei uns sind
  • Ihre Krankenversicherung
  • Welche Behandlung verordnet wurde (z.B. Krankengymnastik, manuelle Therapie)
  • Wie oft die Behandlung stattfinden soll
  • Ihre bevorzugten Zeiten für Termine

Wir versuchen, alle Termine direkt am Telefon für Sie zu planen.

Persönlich:
Bringen Sie bitte Ihr Rezept und Ihren Terminkalender mit, damit wir Ihre Termine sofort abstimmen können.

Online:
Eine Online-Terminvergabe ist schwierig, da eine persönliche Absprache oft effizienter ist. Rufen Sie uns gerne an, um direkt die passenden Zeiten zu finden.

B wie Behandlungsbeginn

Um einen reibungslosen Start Ihrer Behandlung in unserer Praxis zu gewährleisten, bitten wir Sie, 10 Minuten vor Ihrem ersten Termin zu erscheinen. Dies gibt Ihnen ausreichend Zeit, den Anamnesebogen auszufüllen und sich mit unseren Datenschutzmaßnahmen vertraut zu machen. Ihre Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt und gemäß den aktuellen Datenschutzrichtlinien geschützt.

Wir freuen uns darauf, Sie bei uns begrüßen zu dürfen!

B wie Beamte

Zwischen den Beihilfeträgern der Beamtenversorgung und den privaten Krankenversicherungen und unseren physiotherapeutischen Verbänden bestehen keine Tarifvereinbarungen. Zu Beginn der Therapie erhalten Sie eine Honorarvereinbarung von uns. Bitte prüfen Sie selbst, welchen Vertrag Sie mit Ihrer privaten Krankenversicherung haben und welcher Betrag von Ihrer privaten Krankenversicherung bzw. Ihrem Beihilfeträger zur Erstattung anerkannt wird.. Einen kleinen Anteil der Behandlungskosten werden Sie wahrscheinlich selbst übernehmen müssen.

E wie erster Termin

Wichtige Informationen für Ihren ersten Termin

Bringen Sie bitte Ihr Rezept mit

Wenn Sie sich telefonisch für Ihre Behandlung angemeldet haben, denken Sie daran, Ihr Rezept zum ersten Termin mitzubringen. Dies ist notwendig, damit wir die Verordnung Ihrer Behandlung prüfen und den Therapieverlauf optimal planen können.

Termine überprüfen

Nach Ihrem ersten Termin erhalten Sie einen Terminzettel mit allen vereinbarten Terminen. Bitte überprüfen Sie die aufgeführten Termine sorgfältig und stellen Sie sicher, dass alle Zeiten korrekt vorgemerkt sind. Sollten Sie Änderungen oder Fragen haben, lassen Sie es uns bitte wissen.

Erhebung des Befunds

Beim ersten Termin wird in erster Linie ein Befund erhoben. Dieser Befund ist entscheidend für die Behandlungsplanung, da er uns hilft, Ihre individuellen Bedürfnisse zu verstehen und einen maßgeschneiderten Therapieplan zu erstellen.

Kommen Sie ein paar Minuten früher

Bitte erscheinen Sie einige Minuten vor der vereinbarten Behandlungszeit zu Ihrem ersten Termin. Dies gibt uns die Möglichkeit, alle notwendigen Formalitäten wie den Anamnesebogen und die Datenschutzmaßnahmen zu klären, damit wir pünktlich mit Ihrer Behandlung beginnen können.

F wie Formulare

Hier finden Sie alle vor Ihrem ersten Termin benötigten Formulare zum Download. Bitte bringen Sie diese Formulare ausgefüllt zu Ihrem ersten Behandlungstermin in unsere Praxis mit oder kommen Sie beim ersten Termin bitte einige Minuten vor der Behandlungszeit um die Formulare in der Praxis auszufüllen.

Einverständniserklärung zur Unterschrift

Patienteninformation zum Datenschutz

 

O wie Informationen für Operierte

Idealerweise planen Sie die Therapie nach Ihrer Operation bereits im voraus. So können wir sicherstellen, dass Ihre Therapie planmäßig organisiert wird. Hierfür benötigen wir einige Informationen von Ihnen. Im Nachfolgenden finden Sie eine Checkliste von Fragen, die Sie mit dem behandelnden Arzt oder Operateur klären sollten, um eine reibungslose Planung zu gewährleisten:
Welches Heilmittel bekommen Sie nach Ihrer Operation verschrieben?
Wie viele Therapieeinheiten bekommen Sie verschrieben?
Wie oft in der Woche soll die Therapie stattfinden?
Wann soll mit der Therapie idealerweise begonnen werden?
Bekommen Sie einen Nachbehandlungsplan für die Therapie?
Sie sind bereits operiert und brauchen Termine:
Für eine gute Nachbehandlung ist ein schneller Anschluss an den Krankenhausaufenthalt oder die Reha wünschenswert. Bei bereits durchgeführter Operation nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf, um Ihre Therapie gemeinsam organisieren zu können. Denken Sie daran, Operationsberichte, Arztberichte und vor allem Ihren Nachbehandlungsplan zum ersten Rezepttermin mitzubringen.

P wie Privat Patient

Honorarvereinbarung vor Behandlungsbeginn

Privatpatienten erhalten vor Behandlungsbeginn eine Honorarvereinbarung. Diese dient als Grundlage für die Abrechnung und kann zur Erstattungsanfrage bei Ihrer privaten Krankenversicherung und/oder Ihrem Beihilfeträger eingereicht werden.

Rechnungsstellung und Zwischenabrechnung

Die Rechnung wird in der Regel am Ende der Therapie gestellt. Sollte es jedoch zu Therapieunterbrechungen von mehr als 28 Tagen kommen, erfolgt eine Zwischenabrechnung. So behalten Sie jederzeit den Überblick über die entstandenen Kosten.

Verbindlichkeit der Behandlungssätze

Die in der Honorarvereinbarung festgelegten Behandlungssätze gelten als vereinbart und sind unabhängig davon von Ihnen zu begleichen, ob Ihre Versicherung oder Ihr Beihilfeträger die Kosten ganz, teilweise oder gar nicht übernimmt.

Abweichung von Beihilfesätzen

Bitte beachten Sie, dass sich unsere Preisgestaltung nicht an den Sätzen der Beihilfe orientiert. Daher können sich Abweichungen ergeben, die bei der Erstattung durch Ihre Versicherung zu berücksichtigen sind.

R wie Rezeptgebühr

Gesetzliche Zuzahlungspflicht

Laut gesetzlicher Regelung (§32 Abs. 2 in Verbindung mit § 61 Satz 3 SGB V) sind in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versicherte Patienten verpflichtet, bei einer Heilmittelverordnung eine Zuzahlung zu leisten. Diese setzt sich zusammen aus:

  • 10% des Rechnungsbetrags und
  • einer Rezeptgebühr in Höhe von 10,- €.

Dieser Betrag wird von uns vollständig an Ihre gesetzliche Krankenkasse abgeführt.

Zahlungsfrist

Die Zuzahlung ist spätestens beim zweiten Behandlungstermin fällig. Wir bitten Sie, den Betrag rechtzeitig zu begleichen, um den weiteren Behandlungsablauf sicherzustellen.

Behandlungspausen und Abrechnung

Sollten zwischen zwei Behandlungsterminen eines Rezeptes mehr als 28 Tage liegen, sind wir gesetzlich verpflichtet, die bis dahin erbrachten Behandlungen direkt mit der Krankenkasse abzurechnen. Dadurch wird Ihr Rezept nach Ablauf dieser Frist abgerechnet und kann nicht weiter verwendet werden.

T wie Terminabsage

Hinweise zur Terminabsage

Absagefrist: Mindestens 24 Stunden vorher

Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie, diesen mindestens 24 Stunden vorher abzusagen. Diese Frist ermöglicht es uns, den Termin neu zu vergeben und den Praxisablauf optimal zu gestalten.

Nicht wahrgenommene Termine

Bitte beachten Sie, dass nicht erfolgte Behandlungen Ihrer Krankenkasse nicht in Rechnung gestellt werden können (§ 615 BGB). Da wir eine Terminpraxis sind, können wir kurzfristig abgesagte Termine in der Regel nicht neu belegen.

Kosten für nicht rechtzeitig abgesagte Termine

Nicht fristgerecht abgesagte Termine müssen wir Ihnen privat in Rechnung stellen (§ 615 BGB), da uns in diesen Fällen Ausfallkosten entstehen. Bitte achten Sie daher darauf, uns rechtzeitig zu informieren, falls Sie einen Termin verschieben oder absagen müssen.s

V wie Verspätung

Ein durch Sie verzögerter Behandlungsbeginn kann aufgrund unseres engen Zeitplanes nicht nachgeholt werden.

W wie WhatsApp

Aufgrund der großen Nachfrage und auf vielfachen Wunsch unsere Patienten sind wir nun ab sofort per WhatsApp für Sie erreichbar. Unsere folgender Nummer nehmen wir im Rahmen unsere Öffnungszeiten Terminvereinbarungen, Terminverschiebungen oder Absagen entgegen

whatsapp kostenlos Icon 015735445602

Anrufe können unter der Mobilnummer nicht entgegengenommen werden!!!

Z wie Zusatzleistungen

Wenn Sie den Wunsch haben Ihr Rezept durch zusätzliche Leistungen (längere Behandlungszeiten, Fango, heiße Rolle, Rotlicht) zu ergänzen, sprechen Sie uns an.

Gerne beraten wir Sie über sinnvolle Ergänzungen, um Ihr Therapieziel optimal zu erreichen.